Vereinszweck des NVFGR ist es laut der Vereinssatzung, den Erfahrungsaustausch und die Fortbildung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu fördern, die mit Schwerpunkt im Gewerblichen Rechtsschutz tätig sind. Veranstaltungen des Vereins sollen in Norddeutschland stattfinden. Der Verein soll mindestens zwei Mal im Jahr Fortbildungsveranstaltungen anbieten, die den Anforderungen an eine Fortbildung im Sinne des § 15 FAO genügen. Er soll außerdem den Zusammenhalt der Mitglieder stärken und ihre gemeinschaftlichen Interessen nach außen vertreten.
Mitglied kann werden, wer Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt ist sowie die Fachanwaltbezeichnung „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“ führt oder diese Fachanwaltsbezeichnung anstrebt. Dafür ist laut der Vereinssatzung erforderlich, dass das Mitglied einen Fachanwaltskurs absolviert oder sich zumindest für einen solchen Kursus angemeldet hat. Ausnahmsweise können Syndikusanwälte und Juristen, die keine Rechtsanwälte sind, als Mitglieder zugelassen werden, wenn sie nachhaltig auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes tätig sind.
Weitere Einzelheiten lassen sich der hier herunterladbaren Satzung des Vereins entnehmen.
Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag von derzeit EUR 50,00.
Ein Beitrittsformular finden Sie hier.