Vereinszweck des NVFGR ist es laut der Vereinssatzung, den Erfahrungsaustausch und die Fortbildung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu fördern, die mit Schwerpunkt im Gewerblichen Rechtsschutz tätig sind. Veranstaltungen des Vereins sollen in Norddeutschland stattfinden. Der Verein soll mindestens zwei Mal im Jahr Fortbildungsveranstaltungen anbieten, die den Anforderungen an eine Fortbildung im Sinne des § 15 FAO genügen. Er soll außerdem den Zusammenhalt der Mitglieder stärken und ihre gemeinschaftlichen Interessen nach außen vertreten.
Mitglied kann werden, wer als Jurist oder Juristin am Gewerblichen Rechtsschutz interessiert ist, insbesondere wenn sie oder er die Fachanwaltsbezeichnung "Gewerblicher
Rechtsschutz" anstrebt, führt oder erhalten möchte.
Weitere Einzelheiten lassen sich der hier herunterladbaren Satzung des Vereins entnehmen.